Durch die Anmeldung einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers entsteht ein Vertrag zu folgenden Bedingungen:
A) Allgemeine Bedingungen
- Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Es werden Zirkuskünste mit Unfallrisiken (z.B. Einradfahren, Luftartistik, Kugellaufen, Akrobatik, ...) unterrichtet. Es besteht kein extra Unfallversicherungsschutz über den Verein.
- Um den Informationsaustausch zwischen den Teilnehmenden zu erleichtern, werden in den Gruppen Telefonlisten erstellt und weitergegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus unserer Datenschutzerklärung.
- Die Teilnehmenden (bzw. deren gesetzliche Vertreter*in) erklären sich bereit, das Zirkusviertel zu unterstützen (z.B. Kostüme waschen und nähen, Hilfe und Betreuung bei Auftritten, Transporte zu Auftritten, ...)
- Der Vertrag kann auch mit Angabe von besonderen Gründen seitens des Zirkusviertels jederzeit gekündigt werden.
- Der Vertrag bindet ab dem Monat der ersten Schnupper-Teilnahme. Im ersten Quartal wird anteilig der teilgenommenen Monate abgebucht.
- Die Einzüge erfolgen zum 10. Tag des Quartals oder den darauffolgenden Werktag.
- Bei Lastschriftrückgabe werden 3,50 Euro Gebühren erhoben.
- Eine Kündigung ist nur zum Quartalsende (31.03. / 30.06. / 30.09. / 31.12.) möglich! Sie muss schriftlich 1 Monat vor Quartalsende (also bis zum letzten Tag des Vormonats) vorliegen.
- Während der Bremer Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.
- Während Projekten sind Teilnehmer*innen Mitglieder des Zirksuviertels.
- Die Mitgliedschaft erlischt automatisch nach dem letzten Projekttag.